Maskenpflicht

Zum Schutz der Gesundheit unserer Kundschaft und Mitarbeiter bitten wir Sie, derzeit in unserem Werksverkauf einen Mund- und Nasenschutz zu tragen. Wir sind angehalten, auf die Einhaltung dieser behördlichen Verpflichtung zu achten.
Sie sind von der Trage-Verpflichtung befreit: In Abstimmung mit unserem Betriebsarzt stellen wir den Gesundheitsschutz voran und machen von unserem Hausrecht Gebrauch. Wir bitten Sie daher, aufgrund der räumlichen Begebenheiten vor der Tür zu warten. Wir bedienen Sie dort sehr gern.
Vielen Dank für Ihr Verständnis - Bleiben Sie gesund!